Hygienekonzept in Zeiten von Corona

Voraussetzung dafür, dass wir wieder gemeinsame Gottesdienste in unseren Kirchen oder auch im Freien feiern dürfen, ist die Vorlage eines Hygienekonzepts.

Dieses finden Sie hier:

Schutzkonzept der Ev. Kirchengemeinden Cleeberg und Espa zur Feier von Gottesdiensten in „Corona-Zeiten“

Stand 19.5.2020

  1. Gottesdienste werden in den beiden Kirchen oder unter freiem Himmel gefeiert. Die geplanten Termine sind im Gemeindebrief veröffentlicht. Die aktuellen Zeiten werden in der Butzbacher Zeitung und auf unserer Homepage www.kirche-cleeberg-espa.de veröffentlicht, sowie (soweit vom Redaktionsschluss her möglich) im Amtsblatt Langgöns. Außerdem gibt das Pfarramt unter 06085-766 jederzeit Auskunft bzw. es ist möglich, sich für einen Newsletter für die aktuellen Termine anzumelden unter newsletter@kirche-cleeberg-espa.de.
    Die Dauer der Gottesdienste wird in der Regel nicht länger als 30 Minuten sein.
  2. Bei schönem Wetter und unter Beachtung der allgemeinen Abstands- und Hygienebestimmungen sowie der regionalen Versammlungsbeschränkungen können Gottesdienste auch im Freien stattfinden.
  3. Die Teilnahme an Gottesdiensten wird auf eine den Abstandsregelungen entsprechende Höchstzahl von Personen beschränkt. Diese ergibt sich aus einer Markierung der möglichen Sitzplätze, die nach allen Seiten einen Mindestabstand von mindestens 1,5 Metern sicherstellt. Personen, die in einem Haushalt leben, können neben einander sitzen.
    Das ergibt für die Cleeberger Kirche eine Höchstzahl von 13 Einzelpersonen und für die Espaer Kirche eine Höchstzahl von 14 Einzelpersonen. Die mögliche Gesamtzahl kann sich, den Abstandsregeln gemäß, erhöhen, wenn Personen in einem gemeinsamen Haushalt wohnen.
    Bei Gottesdiensten im Freien können diese Zahlen – je nach Ort – abweichen.
  4. Die Vermeidung von Warteschlangen, die Wahrung des Abstands beim Betreten und Verlassen der Kirche und beim Aufsuchen der Plätze sowie die Einhaltung der ermittelten Höchstzahl an Personen wird durch Mitglieder des Kirchenvorstands gewährleistet. Für jeden Gottesdienst gibt es zwei verantwortliche KV-Mitglieder, die die Einhaltung der Schutzmaßnahmen überprüfen.
  5. Weitere Hygienemaßnahmen:
    – Das Tragen von Mund-Nase-Schutz wird dringend empfohlen. Für Personen, die keine eigenen dabeihaben, stellen die Kirchengemeinden Mund-Nasen-Schutz bereit.
    Liturgisch handelnde Personen benötigen keine Maske, wenn sie einen Abstand von mindestens 4 Metern zu anderen Personen einhalten.
    – Für Musiker/innen, die den Gottesdienst musikalisch gestalten, sowie für die Küsterinnen gilt ebenso der Mindestabstand von 4 Metern.
    – Bis auf weiteres wird auf gemeinsamen Gesang oder Chorgesang verzichtet.
    – Gesangbücher werden nicht benutzt. Zum Mitverfolgen von Ablauf oder Texten sind Kopien möglich.
    – Auf Körperkontakt wird verzichtet (kein Friedensgruß per Handschlag, keine Handauflegung zum Segen, keine Begrüßung oder Verabschiedung mit Handkontakt oder Umarmen etc.).
    – Die Kollekte wird am Ausgang kontaktlos gesammelt.
    – Nach jedem Gottesdienst werden Türgriffe, Handläufe u.ä. desinfiziert, Bänke und der Boden werden gewischt.
    – Im Eingangsbereich der Kirche werden Desinfektionsmittel bereitgestellt.
    – Der Zugang zu den Waschbecken in den Toilettenräumen wird sichergestellt (in Cleeberg: im Untergeschoss des „Alten Rathauses“. In Espa im Untergeschoss der Kirche).
    – Zum Nachvollzug von möglichen Infektionsketten durch das Gesundheitsamt wird von jedem/jeder Teilnehmer* der Name aufgeschrieben. Bei namentlich nicht bekannten Personen werden zusätzlich Adresse und Telefonnummer erfasst. Diese Liste muss 21 Tage gesichert aufbewahrt und danach durch das Pfarramt wieder vernichtet werden.
  6. Die Feier des Abendmahls wird wegen des damit verbundenen Infektionsrisiko bis auf weiteres in normalen Gottesdiensten ausgesetzt. Bei der Konfirmation wird möglicherweise eine abweichende Entscheidung – unter Wahrung der Hygienevoraussetzungen und in Absprache mit den Familien – getroffen.
  7. Die Durchführung von Kindergottesdiensten orientiert sich an der Öffnung von Kindertagesstätten und Grundschulen. Im Falle der Wiederaufnahme sind hier entsprechende Regelungen zu Abstand und Hygiene festzulegen.
  8. Für Trauergottesdienste in den Kirchen gelten die gleichen hygienischen Sicherheitsbestimmungen wie für die Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Für die Nutzung der Trauerhallen sowie Beerdigungen am Grab gelten die Regelungen, die durch die zuständigen kommunalen Behörden vorgegeben sind.
  9. Für Taufen und Trauungen gelten die gleichen Rahmenbedingungen wie für Gottesdienste an Sonn- und Feiertagen. Taufen werden in eigenen Gottesdiensten gefeiert.
  10. Zum Gottesdienst wird in Cleeberg und Espa erst nach Abschluss aller vorbereitenden Maßnahmen eingeladen. Die Kirchenvorstände benennen als Verantwortliche für die Einhaltung der Schutzmaßnahmen jeweils zwei Personen pro Gottesdienst.

Aushänge zu den erforderlichen Abstands- und Hygienemaßnahmen werden gut sichtbar an den Eingängen angebracht.

– Stand 19.05.2020 –